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| Sachkundenachweis |
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Anerkennung nach Art 199 Abs 1 TschV für die Vermittlung von Kursen zum Erwerb von Sachkundenachweisen für Wildtierhalter für Roger & Claudia Aeberhard Ausbildungsinhalte: Fachspezifische Vermittlung von Kenntnissen oder Fähigkeiten (Art. 192 Abs. 1 Bst. c TschV) an Halter von Giftschlangen nach Art. 85 Abs. 3 TschV (Sachkundenachweis) Bewilligungs-Nr. 08/0025 Als Alternative zum Theoretischen Sachkundenachweis der DGHT kann man eine Sondergenehmigung in diversen Bezirken Stuttgarts beim jeweiligen Veterinäramt beantragen, wenn man lieber einen vorwiegend praktischen Sachkundenachweis Giftschlangen machen möchte. Sachkundenachweis Giftschlangen für:
Eine weitere Betreuung auch nach dem Kurs ist für uns selbstverständlich
Referenzen:
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Am 28.01.2012 sind die ersten Nachzuchten auf die Welt gekommen, resp. wurden im Terrarium gefunden, wobei die Suche noch nicht angeschlossen ist. |